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   BayObLG, 01.10.1998 - 2Z BR 107/98   

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https://dejure.org/1998,7852
BayObLG, 01.10.1998 - 2Z BR 107/98 (https://dejure.org/1998,7852)
BayObLG, Entscheidung vom 01.10.1998 - 2Z BR 107/98 (https://dejure.org/1998,7852)
BayObLG, Entscheidung vom 01. Oktober 1998 - 2Z BR 107/98 (https://dejure.org/1998,7852)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einzugermächtigung; Lastschriftverfahren; Gemeinschaftsordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16, § 28
    Ermächtigung zum Lastschriftverfahren in der Gemeinschaftsordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Freising - 2 UR II 2/97
  • LG Landshut - 60 T 24/98
  • BayObLG, 01.10.1998 - 2Z BR 107/98

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 453 (Ls.)
  • NZM 1999, 426 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.12.1990 - V ZB 8/90

    Erneuter Beschluß über eine bereits geregelte Angelegenheit

    Auszug aus BayObLG, 01.10.1998 - 2Z BR 107/98
    Maßgebend sind jedenfalls die in den Eigentümerversammlungen gefaßten Beschlüsse über die Abrechnungen (BGH NJW 1991, 979 ; BayObLG WE 1992, 49; KG NJW-RR 1991, 1042 ).
  • BayObLG, 07.12.1995 - 2Z BR 72/95

    Eigentümerversammlung, bei der nur ein Wohnungseigentümer anwesend ist

    Auszug aus BayObLG, 01.10.1998 - 2Z BR 107/98
    Unverzichtbar ist in einem solchen Fall zwar, daß die Stimmabgabe in der Versammlung kundgegeben wird (BayObLG NJW-RR 1996, 524 ).
  • OLG Hamburg, 06.04.1998 - 2 Wx 97/97

    Verpflichtung des einzelnen Wohnungseigentümers zur Abgabe einer

    Auszug aus BayObLG, 01.10.1998 - 2Z BR 107/98
    Die dort getroffene Regelung, wonach das Wohngeld im Lastschriftverfahren einzuziehen ist, ist wirksam (vgl. OLG Hamburg NJW-RR 1998, 1163 ; Bärmann/Pick WEG 7. Aufl. § 16 Rn. 98).
  • KG, 24.04.1991 - 24 W 6358/90

    Vereinbarung einer Genehmigungsfiktion im Fall der Nichteinlegung eines

    Auszug aus BayObLG, 01.10.1998 - 2Z BR 107/98
    Maßgebend sind jedenfalls die in den Eigentümerversammlungen gefaßten Beschlüsse über die Abrechnungen (BGH NJW 1991, 979 ; BayObLG WE 1992, 49; KG NJW-RR 1991, 1042 ).
  • BayObLG, 07.11.1990 - BReg. 2 Z 116/90
    Auszug aus BayObLG, 01.10.1998 - 2Z BR 107/98
    Maßgebend sind jedenfalls die in den Eigentümerversammlungen gefaßten Beschlüsse über die Abrechnungen (BGH NJW 1991, 979 ; BayObLG WE 1992, 49; KG NJW-RR 1991, 1042 ).
  • BGH, 02.10.2003 - V ZB 34/03

    Gewährung rechtlichen Gehörs durch das vorlegende Gericht; Abstimmung der

    cc) Auch in inhaltlicher Hinsicht wird eine Fälligkeitsbestimmung, wie sie im vorliegenden Fall getroffen worden ist, von der Beschlußkompetenz gedeckt (a.A. AG Bergheim, WuM 1998, 749).
  • OLG Zweibrücken, 05.06.2002 - 3 W 46/02

    Verhältnis des Wirtschaftsplans zur Jahresabrechnung; Rechtskraft; Verfallklausel

    Der Senat schließt sich insoweit der vom OLG Hamm (WE 1996, 33, 37) näher begründeten Rechtsansicht an (ebenso AG Bergheim WuM 1998, 749; Staudinger/Bub aaO § 28 WEG Rdnr. 73; Bärmann/Pick/Merle aaO § 16 Rdnr. 114; a. A. Niedenführ/Schulze, WEG 4. Aufl. § 28 Rdnr. 8 a; vgl. die weiteren Nachweise bei Staudinger/Bub aaO).
  • AG Kerpen, 18.05.2000 - 15 II 9/00
    Handelt sich dabei um eine Regelung, die das WEG nicht vorsieht? Ist ein solcher Beschluß daher contra legem ? In diesem Sinne hat für die "Jahresfälligkeit" das AG Bergheim (WuM 1998, 749) entschieden.
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